Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Die Stadt Radolfzell am Bodensee erteilt auf entsprechenden Antrag auf Grundlage des § 14 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung Erlaubnisse zur Werbung durch Plakate im öffentlichen Verkehrsraum.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

Sie bestimmen in der Regel

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
  • Größe und Anzahl der Plakate,
  • Plakatierungsorte und -dauer.

Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

Antragsformular; gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakates.

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Die Plakatiererlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Radolfzell, Abteilung Verkehrswesen beantragen. 

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

Stadtverwaltung Radolfzell
Verkehrswesen
Güttinger Straße 3
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-272
E-Mail: verkehr(at)radolfzell.de