Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Die Stadt Radolfzell am Bodensee erteilt auf entsprechenden Antrag auf Grundlage des § 14 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung Erlaubnisse zur Werbung durch Plakate im öffentlichen Verkehrsraum.