Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Namensänderung wegen Eheschließung

  • alter Personalausweis
  • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt, Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Hinweis:

Seit dem 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen akzeptiert. 

Das Lichtbild kann gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

  • Sie müssen den Antrag persönlich im Bürgerbüro des Rathauses stellen. Hierfür ist ein Termin notwendig.
  • Sie müssen eine formgültige Unterschrift, ein Lichtbild und die Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.

Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke
Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

Bitte beachten:
Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht. Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden. Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.


  • Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Personen ab 6. Jahren verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

  • Seit 17. Februar 2025 erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises - unabhängig vom Alter - einen PIN-Brief ausgehändigt. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.

  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Personalausweis abgeholt werden kann. Der Bearbeitungsstand kann beim Auskunftsservice-Ausweise abgefragt werden. Der Ausweis kann auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
  • Sie müssen Ihren alten Personalausweis beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Personalausweis entwertet als Andenken wieder mitnehmen.

  • Seit 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument (in diesem Fall: Reisepass) ausweisen und den alten Personalausweis bereits bei der Beantragung des neuen Personalausweises entwerten lassen. 

Antragstellung:

  • frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Hinweis: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.

  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: Euro 28,80 Euro
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Gebührenfrei sind:
    • Erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
  • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): 6,00 Euro
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

etwa drei bis sechs Wochen

  • Widerspruch
  • Klage

  • Ihren alten Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
  • Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis).
  • Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen ".

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
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Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.