Parkerleichterung nach Radolfzeller Modell (rosafarbener Parkausweis)

Die Parkerleichterung nach Radolfzeller Modell (rosafarbener Parkausweis) ist ein Angebot der Stadtverwaltung für Radolfzeller Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehinderung Merkzeichen G.

Die Parkerleichterung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Bei befristeten Schwerbehindertenausweisen wird die Parkerleichterung längstens bis zum Ablauf der Befristung ausgestellt. Ein Anspruch auf Erteilung dieser Parkerleichterung besteht nicht. Die Parkerleichterung kann jederzeit widerrufen werden.

Änderungen bei den persönlichen Voraussetzungen sind der ausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G (Nachweis erforderlich)
  • Fester Wohnsitz in Radolfzell

Schwerbehinderten mit Merkzeichen G, die nicht Bürgerin bzw. Bürger der Stadt Radolfzell sind, kann diese Parkerleichterung erteilt werden, wenn

  • ein Zweitwohnsitz in Radolfzell besteht
  • regelmäßig wiederkehrende medizinische Behandlungen in Radolfzell durchgeführt werden müssen. Hier ist das Attest des behandelnden Arztes erforderlich


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Schwerbehinderung mit Merkzeichen G 
  • biometrisches Passbild, nicht älter als ein Jahr. 
    Bitte beachten Sie: Das Foto kann nicht im Bürgerbüro gemacht werden, sondern muss zur Antragsstellung mitgebracht werden

Der Antrag kann bei der Bürgerinformation (Servicetheke im Bürgerbüro) gestellt werden.

Die Bürgerinformation ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Ein Termin ist nicht notwendig, es muss im Foyer eine Wartemarke gezogen werden. Über den Bildschirm im Wartebereich wird die Nummer eingeblendet, sobald der nächste Mitarbeitende frei ist.

kostenfrei.

Diese Parkerleichterung berechtigt, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, 

  • zum Parken bis zu 24 Stunden ohne Gebühr an Parkscheinautomaten, mit Ausnahme von Parkplätzen für die eine maximale Höchstparkdauer von 15 Minuten festgelegt ist. Hier ist die Höchstparkdauer auch für Inhaber der Parkerleichterung bindend.
  • zum Parken bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner (Bewohnerparkbezirke)
  • Sie berechtigt nicht zum Befahren der Fußgängerzone.

Die Parkerleichterung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Bei befristeten Schwerbehindertenausweisen wird die Parkerleichterung längstens bis zum Ablauf der Befristung ausgestellt. Ein Anspruch auf Erteilung dieser Parkerleichterung besteht nicht. Die Parkerleichterung kann jederzeit widerrufen werden.

Änderungen bei den persönlichen Voraussetzungen sind der ausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81444
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Die Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Ein Termin ist nicht notwendig, es muss im Foyer eine Wartemarke gezogen werden.