Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Personalausweis oder Reisepass

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.

Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn schriftlich, per E-Mail oder online übermitteln oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vorbeikommen.

Ein Termin hierfür ist nicht notwendig. Es muss im Foyer eine Wartemarke gezogen werden.

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

keine

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.