Melderegister - Online-Auskunft beantragen

Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften,
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

barrierefrei
Kostenlose BundID erforderlich
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion:

  • Ihres Personalausweises
  • Ihrer eID-Karte
  • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.

Die Identität der gesuchen Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können. Es dürfen außerdem keine schützwürdigen Interessen der gesuchten Person der Auskunft entgegenstehen.

  • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
  • Identifizieren Sie sich.
  • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
  • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.

Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gemeindegebühr: 5,00 Euro und
  • technische Betriebskosten: 2,60 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer)

Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.

Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.

sofort

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • § 44 Einfache Melderegisterauskunft
  • § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

Die Komm.ONE ist zuständig für die Durchführung der Online-Auskunft (Automatisierte Melderegisterauskunft).

Für schriftliche Anfragen beziehungsweise Rückfragen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Bürgerbüro der Stadtverwaltung in Verbindung.

Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden.

Bei Fragen hilft Ihnen auch gerne:

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.