Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
    Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Ausgefülltes Antragsformular sowie Zahlungsnachweis.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Hierfür muss das Formular ausgefüllt und mit dem Zahlungsnachweis der Gebühr per E-Mail an buergerinformation@radolfzell.de gesendet werden. Sie können den Antrag auch an der Servicetheke im Bürgerbüro abgeben und dort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.

Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.

Die Bearbeitungsgebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 Euro.

Eine genaue Auflistung der Gebühren sowie die Bankverbindungen der Stadtkasse finden Sie auf dem Antragsformular.

Die Bearbeitung des Antrags setzt voraus, dass die Bearbeitungsgebühr vollständig beglichen ist. 

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV):

  • Ziffer 44 Zu § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person:

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81444
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de