Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.

Dies sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Insel Mainau

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Sie können den Landesfamilienpass einfach und schnell bei der Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro oder online beantragen. 

Die Bürgerinformation (Servicetheke) ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Ein Termin ist nicht notwendig, es muss im Foyer eine Wartemarke gezogen werden. 

Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarten für das laufende Kalenderjahr.


keine

Der Landesfamilienpass wird an der Servicetheke im Bürgerbüro direkt ausgestellt. 

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie an der Servicetheke im Bürgerbüro und auf den Internetseiten des Sozialministeriums. 

Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81444
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Die Bürgerinformation (Servicetheke) im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Ein Termin ist nicht notwendig, es muss im Foyer eine Wartemarke gezogen werden.