Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, der älter als drei Monate ist, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung (nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat) anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kannd afür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie halten einen Hund, der das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.

  • Formular Hundesteuer - Hund anmelden
  • eventuell Rassenachweis

Sie können Ihren Hund ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich bei der Abteilung Steuern, schriftlich per E-Mail oder online anmelden.

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden

  • seit dem Sie einen Hund halten
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Abteilung Steuern
Poststraße 5
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-206
E-Mail: steuern@radolfzell.de