Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

  • Formular Hundesteuer Abmeldung
  • Hundesteuermarke
  • Tierärzliche Bescheinigung bei Tod des Tieres

Sie können Ihren Hund ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich bei der Abteilung Steuern, schriftlich per E-Mail oder online abmelden.

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden und die Steuermarke zusammen mit einer tierärzlichen Bescheinigung zurückgeben. 

Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezhalt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.

Widerspruch

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Abteilung Steuern
Poststraße 5
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-206
E-Mail: steuern@radolfzell.de