Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich bei der Abteilung Steuern, schriftlich per E-Mail oder online abmelden.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden und die Steuermarke zusammen mit einer tierärzlichen Bescheinigung zurückgeben.
Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezhalt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.
Widerspruch
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Abteilung Steuern
Poststraße 5
78315 Radolfzell
Telefon: +49 7732 81-206
E-Mail: steuern@radolfzell.de