Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge in bestimmten Bereichen oder Verbotszonen parken.

Die Voraussetzungen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

  • Antragsformular
  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Stadtverwaltung Radolfzell
Verkehrswesen
Güttinger Straße 3
78315 Radolfzell am Bodensee

Telefon: +49 7732 81-272
E-Mail: verkehr(at)radolfzell.de