Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone
Radolfzells Innenstadt lädt zu entspannten Spaziergängen und zum Stadtbummel ein. Dank der Fußgängerzone in der Altstadt sind Geschäfte und Restaurants vom seemaxx Outlet Center bis zur Uferpromenade bequem und direkt zu Fuß erreichbar.
Befahren, Halten und Parken in der Fußgängerzone
Der Gemeinderat hat eine Verwaltungsrichtlinie beschlossen, die das Befahren, Halten und Parken für die Fußgängerzonen der Altstadt, im Bereich René-Moustelon-Platz/Markthallenstraße und St.-Johannis-Straße regelt. Seit 01.07.2020 können die Anlieger und weitere Interessierte Anträge für eine Ausnahmegenehmigung stellen.
Zufahrt nur noch als Ausnahme
Radfahrende und Fahrräder mit Elektromotor, die eine Trittunterstützung bis 25 km/h aufweisen, können die Bereiche nach wie vor in angemessenem Tempo durchqueren und sollten besonders Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) sowie Fahrräder, die ohne Treten elektronisch unterstützt werden können, gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen die Fußgängerzonen gemäß der Straßenverkehrsordnung weiterhin nicht befahren. E-Scootern ist das Befahren der Fußgängerzone ebenfalls nicht gestattet.
Grundsätzlich sieht die Verwaltungsrichtlinie vor, dass die Zufahrt für motorisierte Fahrzeuge nur in besonderen Ausnahmefällen und zu bestimmten Zeiten gestattet ist. Für jede Einfahrt in die Fußgängerzone ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Die neuen Ausnahmeregelungen führen dazu, dass nicht mehr jeder für eine kleine Erledigung in die Fußgängerzone einfahren darf:
- Die Einfahrt in die Fußgängerzone und das Parken vor der Kindertagesstätte sind nun nicht mehr direkt möglich, sondern nur noch über die Tiefgarage am Gerberplatz.
- Das bisher gängige Parken auf dem Marktplatz ist untersagt. Die Zufahrt zum Ölberg, dem Pfarrhof und der Tiefgarage für Berechtigte mit Ausweis ist weiterhin gewährleistet. Das Abstellen der Fahrzeuge ist ausschließlich in der umzäunten Parkfläche des Münsters gestattet.
- Die Zufahrt zur Fußgängerzone ist für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer orange- und rosafarbenen Parkberechtigung nicht mehr möglich. Lediglich Fahrzeuge mit einer blauen Parkberechtigung dürfen von Montag bis Sonntag von 6.00 bis 11.00 Uhr und von 18.00 bis 20.00 Uhr in den Geltungsbereich einfahren.
- Reisebusse dürfen ebenfalls nicht mehr einfahren.