Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
  • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
  • Nachweise, dass Sie Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Formulare:

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
  • Erklärung persönlicher Verhältnisse
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Wohnraumbescheinigung

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Folgende Formulare werden hierfür benötigt:

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
  • Erklärung persönlicher Verhältnisse
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Wohnraumbescheinigung

Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.

Stadtverwaltung Radolfzell
Ausländerbehörde
Güttinger Straße 3
78315 Radolfzell am Bodensee

Telefon: +49 7732 81-145
E-Mail: auslaenderamt(at)radolfzell.de