Die gewünschten Erklärungen über die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen(s) kann mittels Vordruck, der im Original zu unterschreiben ist, bei dem Standesamt angemeldet werden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Ein Ausweisdokument muss ebenfalls vorgelegt werden. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung.
Die Erklärungen können frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Das Standesamt, das den Geburtseintrag oder Eheeintrag führt, ist für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig. Wird für Sie kein deutsches Personenstandsregister geführt, ist das Wohnsitzstandesamt zuständig.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts- und/oder Eheurkunde aus.