Ganztagesbetreuung

Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/27 in

  • die Klassenstufe 1 einer Grundschule
  • die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
  • eine Juniorklasse

in Radolfzell eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung

Der Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. 
Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.

Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Sie – wenn Sie Ihren Betreuungsanspruch wahrnehmen möchten, die Stadtverwaltung bis zum 15.03.2026 informieren. In Radolfzell ist vorgesehen, dass diese Information durch die Anmeldung zum Schulbesuch an der Grundschule erfolgt und ergänzend die direkte Anmeldung zum Kinderzeitangebot. Eine darüberhinausgehende Information an die Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen.

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Bedarfsmeldung bei der Kinderzeit keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Sie werden zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres informiert.

Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den städtischen Betreuungsangeboten beantwortet das Team der Kinderzeit gerne per E-Mail an anmeldungkinderzeit(at)radolfzell.de.

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