Lärmbelastungen sind auch in Radolfzell ein Thema. Entlang verschiedener stark befahrener Straßen und entlang der Bahnlinien bestehen teilweise hohe Lärmbelastungen. In einem ersten Schritt wurde daher im Jahr 2019 der Lärmaktionsplan durch den Gemeinderat der Stadt Radolfzell beschlossen.
Da Lärmaktionspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden, hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell am 06.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Radolfzell gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. Der Gemeinderat hat dem Lärmaktionsplan mit weiteren Maßnahmen in öffentlicher Sitzung am 20.05.2025 zugestimmt.
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird das Ziel verfolgt, den Prozess mit langfristigen Strategien und Maßnahmen weiter fortzuführen, was zu einer dauerhaften Lärmminderung in belasteten Gebieten führen soll. Für die Aktions- und Maßnahmenplanung sind in Baden-Württemberg im Wesentlichen die Städte und Gemeinden zuständig. Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Kernstadt:
Möggingen:
Liggeringen:
Markelfingen:
Des Weiteren wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2025 beschlossen, Tempo 30 auf der nördlichen Güttinger Straße, in dem Bereich zwischen Haselbrunn- und Schlesierstraße, einzuführen. Dieser Beschluss muss nun durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft werden.