Kitschun, Lisa
Mobilitätsmanagerin
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt das Fahrrad grundsätzlich als gleichberechtigtes Fahrzeug neben den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr, definiert aber spezielle Regeln für Radfahrende. Aber welche Regeln gelten wo und wie bin ich mit dem Fahrrad am sichersten unterwegs?

Hier müssen Radfahrende verpflichtend fahren, auch wenn Sie meinen, auf der Fahrbahn besser voranzukommen. Wer muss auf einem Radweg fahren? Radfahrende und E-Scooter. Wer gehört nicht auf einen Radweg? Fußgänger, Inline-Skater, Motorräder und Autos.
Auch für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot. Fahren ist nur in Fahrtrichtung - auf der jeweiligen Straßenseite - erlaubt, außer es ist als Zweirichtungsradweg ausgeschildert. Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, ist ein Geisterradler.

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrenden benutzt werden. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass die Radfahrenden auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet: Radfahrende dürfen die Klingel benutzen, müssen dann aber warten, bis Fußgänger den Weg freimachen.

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrenden benutzt werden. Rad- und Gehweg verlaufen nebeneinander. Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen.

Radfahren auf dem Gehweg ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Kinder bis acht Jahre hingegen müssen auf dem Gehweg fahren. Dabei ist es erlaubt, dass ein Erwachsener das Kind begleitet. Kinder zwischen acht und zehn Jahren können wählen, ob Sie auf der Straße oder dem Gehweg fahren.

Auf Gehwegen mit Zusatzschild ist das Radfahren erlaubt. Es besteht aber keine Pflicht dazu. Radfahrende haben die Wahl und können auch die Fahrbahn benutzen. Wer sich für den freigegebenen Radweg entscheidet, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Es gibt auch Radwege ohne Benutzungspflicht, die beispielsweise mit einem auf der Fahrbahn aufgemalten Fahrradsymbol markiert sind. In der Böhringer Straße beispielsweise sind Markierungen aufgebracht, die nach den Standards des Landes Baden-Württembergs so festgelegt wurden. Die Markierungen sollen insbesondere verkehrsschwache Radfahrende wie Kinder schützen.
Mobilitätsmanagerin