Stoffwindelzuschuss beantragen

Die Stadt Radolfzell gewährt für alle Radolfzeller Kinder bis zum zweiten Lebensjahr sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die an Inkontinenz leiden, einen Zuschuss bei der Anschaffung von Mehrwegwindeln in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 100 Euro.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Voraussetzungen bei Kindern:

  • Je Kind können maximal zwei Anträge gestellt werden (Einmal im ersten Lebensjahr und einmal im zweiten Lebensjahr des Kindes)
  • Kinder dürfen bei der Antragsstellung nicht älter als 24 Monate sein
  • Der Hauptwohnsitz des Kindes muss in Radolfzell oder einem Ortsteil liegen

Voraussetzungen bei Personen mit ärztlicher Bescheinigung über Inkontinenz:

  • Der Zuschuss kann insgesamt zwei Mal beantragt werden
  • Eine ärztliche Bescheinigung über Inkontinenz muss vorliegen
  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss in Radolfzell oder einem Ortsteil liegen

  • Antragsformular auf "Zuschuss für Stoffwindeln" ausfüllen
  • Rechnung im Original / Onlinerechnung oder ein Vertrag mit einem Windelservice mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr
  • Bei Antragsstellung für Kinder: Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen
  • Bei Antragsstellung für eine Person mit Inkontinenz: Ärztlicher Nachweis

Stadtverwaltung Radolfzell
Abteilung Steuern
Poststraße 5
78315 Radolfzell am Bodensee

Telefon: +49 7732 81-206
E-Mail: finanzverwaltung(at)radolfzell.de