Beim Raumteiler-Programm der Stadt Radolfzell wird Wohnraum von der Stadt angemietet und anschließend untervermietet. Der Wohnraum, der dabei den geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt wird, muss für mindestens ein Jahr verfügbar sein. Die Miethöhe richtet sich nach der Mietobergrenze des Jobcenters (Kaltmiete).
Weitere Informationen für Neuzugewanderte, Wohnungssuche, Miete und Vermietung an Neuzugewanderte sind auf der Internetseite des Landkreises Konstanz zu finden.
In der nachfolgenden Broschüre Sie Informationen und praktische Tipps rund um die Themen Wohnungssuche, Mieten und Umziehen zum Nachlesen.