Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik hat mit Beschluss vom 17. Juli 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterdorf, 3. Änderung“ in Markelfingen beschlossen und den Entwurf gebilligt. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Ziel und Zweck
Für das Gebiet „Unterdorf “ im Südosten des Stadtteils Markelfingen gibt es seit 2006 einen Bebauungsplan. Innerhalb des Geltungsbereichs gibt es ein Gasthaus direkt an der Radolfzeller Straße, das nicht mehr als solches genutzt wird. Die Radolfzeller Straße hat sich in Breite und Lage so verändert, dass das Bestandsgebäude sehr ungünstig und nahe an der Verkehrsfläche steht. Zudem ist der Bereich im Bebauungsplan „Unterdorf“ als Mischgebiet ausgewiesen, was einer ausschließlichen Wohnbebauung entgegensteht. Es ist geplant, das Gasthaus durch ein Wohngebäude mit ca. 11 Wohnungen zu ersetzen, auch um dem dringenden Bedarf an Wohnraum im Geschosswohnungsbau für Markelfingen nachzukommen. Der Bebauungsplan muss für den Bereich geändert werden, um das Vorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen. Gleichzeitig kann durch die neue Lage des Baukörpers ein Gehweg an der Einmündung des Unteren Mühlenwegs in die Radolfzeller Straße vervollständigt werden.
Der Entwurf zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit von
Fr., 9. August 2019 bis Mo., 9. September 2019
im Dienstgebäude des Dezernats III – Umwelt, Planen, Bauen, in der Güttinger Str. 3 in Radolfzell während der Dienststunden (montags bis freitags, 8.00 – 12.00 Uhr, und montags bis donnerstags, 14.00 – 16.00 Uhr) im Zimmer 12 (1.OG) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Zur weiteren fachlichen Erörterung des Bebauungsplans und zur Entgegennahme der Stellungnahmen steht rechts stehender Kontakt zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis Mo., 9. September 2019 bei der Stadt Radolfzell, Abt. Stadtplanung, abgegeben werden.
Verfahrensvermerke
- Aufstellungsbeschluss am 17.07.2019
- Offenlage vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019
- Satzungsbeschluss