Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik (PUT) der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.22 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schwärze-Nord II" gemäß § 12 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 8 (3) BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
In derselben Sitzung hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik (PUT) beschlossen den Flächennutzungsplan für das Plangebiet im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schwärze Nord II“ und der parallelen Flächennutzungsplanänderung wird das Ziel verfolgt Wohnraum für Beschäftigte der ortsansässigen Zimmerei sowie des örtlichen Gastgewerbebetriebes bereitzustellen. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Um die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Ackerland genutzt und sind als landwirtschaftliche Nutzflächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert und angepasst werden und die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Vom Montag 17. Oktober 2022 bis einschließlich Freitag 18. November 2022
liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzung und örtliche Bauvorschriften
- Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenspläne
- Projektsteckbrief
- Ansichten, Grundrisse, Schnitt, Energiekonzept
- Eckpunkte Durchführungsvertrag
19. Flächennutzungsplanänderung
- FNP-Planzeichnung
- Begründung
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
- Umweltbericht und Umweltsteckbrief
Fazit der artenschutzrechtlichen Einschätzung gemäß § 44 BNatschG:
Bei Reduktion von Lichtimmissionen auf das notwendige Minium und Vermeidungsmaßnahmen bei Vogelschlag sind keine erheblichen Beeinträchtigungen streng oder besonders geschützter Tier zu erwarten.
- Externe Kompensationsmaßnahmen
K3 wird auf dem externen Grundstück mit der Flst.-Nr. 534/1 wird die Aufwertung des Streuobstbestandes mit 13 neuen Obsthochstämmen umgesetzt.
K4 wird auf dem Grundstück mit der Flst.-Nr. 293 durch Einzelbaumpflanzungen mit 4 neuen Hochstammobstbäumen umgesetzt.
Die Planunterlagen liegen von Montag, den 17.10.22 bis einschließlich Freitag, den 18.11.22 im Gebäude des Dezernats III, Güttinger Str.3 im 1. OG im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 – 16 Uhr sowie in der Ortsverwaltung Liggeringen während der üblichen Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von 8 bis 12Uhr und Dienstag von 15 bis 18 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Stadtplanung, Güttinger Str. 3 78315 Radolfzell abgegeben werden. Darüber hinaus steht Ihnen Rita Nassen gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung mit rechts stehendem Kontakt.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Verfahrensvermerke
- Frühzeitige Beteiligung vom 10.09.2021 – 12.10.2021
- Offenlage vom 17.10.2022 - 18.11.2022
- Satzungsbeschluss