Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik hat am 15.07.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik hat am 15.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel
Die ARTVILLA auf der Mettnau stößt an Ihre Kapazitätsgrenzen. Eine Erweiterung am Standort ist nicht möglich. Das Grundstück ist begrenzt und der Bebauungsplan ausgeschöpft. Eine Dependance in unmittelbarer Nähe soll geschaffen werden. In ca. 120 m Luftlinie, auf dem Grundstück Häuslegarten 27 und dem benachbarten unbebauten Flurstück Nr. 2197 soll ein Neubau mit elf Zimmern / Appartements entstehen. Das aktuelle Planungsrecht setzt ein Reines Wohngebiet fest. Ein Hotel ist nicht genehmigungsfähig. Die weiteren aktuellen Festsetzungen wie z.B. zu Gebäudehöhen passen zum geplanten Vorhaben und müssen nicht geändert werden. Der Bebauungsplan soll durch die Änderung der „Art der Nutzung“ hinzu einem Sondergebiet Hotel Planungsrecht schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Da ausschließlich die Art der Nutzung geändert werden soll wird auch auf eine Umweltanalyse verzichtet.
Den Geltungsbereich entnehmen Sie bitte dem abgedruckten Bebauungsplanentwurf.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung. Die Planunterlagen liegen
von Freitag 07. August 2020 bis einschließlich Freitag 11. September 2020
im Gebäude des Dezernats III, Güttinger Str. 3 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr öffentlich aus. Bitte klingeln Sie bei „Stadtplanung“, um Zutritt zum Gebäude zu erlangen.
Aufgrund der derzeitigen Situation möchten wir Sie darum bitten unter der
Telefonnummer 07732 | 81-321 oder unter der unten genannten E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
In den Verwaltungsgebäuden besteht gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Radolfzell eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Zusätzlich sind die Planunterlagen in angegebenem Zeitraum unter der Internetadresse www.radolfzell.de/mett8aend einsehbar.
Sie können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 11. September 2020 abgeben. Ihre Stellungnahme richten Sie an rechts stehenden Kontakt.
Darüber hinaus steht Ihnen Michael Duffner gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.
Verfahrensvermerke
- Aufstellungsbeschluss am 15.07.2020
- Offenlage vom 07.08.2020 bis zum 11.09.2020
- Satzungsbeschluss