Anlass und Ziel der Planung
Die Nachfrage nach Bauplätzen in Radolfzell ist sehr hoch. Die Ausweisung von zwei neuen Bauplätzen auf der Mettnau ist eine Maßnahme zur Schaffung neuer Wohnbauflächen. Ein weiteres Ziel ist eine verträgliche Nachverdichtung auf der Mettnau. Die Bestandsbebauung dient als Maßstab für die neue Planung.
Frühzeitige Beteiligung
Die Planunterlagen liegen zur Ansicht
von Montag 16. Oktober 2017 bis einschl. Freitag 24. November 2017
in der Güttinger Str. 3 im 1. OG Zimmer 12 während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14 - 16 Uhr.
Sie können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 24. November bei rechts stehendem Kontakt abgeben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.