Anlass und Ziel der Planung
Durch den allgemeinen Baudruck, der auch die Mettnau erfasst, ist das Ziel einer lockeren Bebauung des Quartiers gefährdet. Mit der Bebauungsplanänderung sollen zukünftige Bauvorhaben in Ihren Ausmaßen auf 22 m Länge begrenzt werden um die aufgelockerte Bebauung zu erhalten. Des Weiteren werden die Höhenfestsetzungen dem Bestand angepasst und Staffelgeschosse ermöglicht.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachte Verfahren aufgestellt. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Erneute Offenlage
Die Planunterlagen liegen zur Ansicht