Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik hat mit Beschluss vom 13. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ländleäcker II, 10. Änderung“ in Markelfingen beschlossen und den Entwurf mit Begründung gebilligt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Ländleäcker II, 10. Änderung“ und die Begründung liegen in der Zeit von Fr., 24. Januar 2020 bis Mo., 24. Februar 2020 im Dienstgebäude des Dezernats III – Umwelt, Planen, Bauen, in der Güttinger Str. 3 in Radolfzell während der Dienststunden (montags bis freitags, 8.00 – 12.00 Uhr, und montags bis donnerstags, 14.00 – 16.00 Uhr) im Zimmer 12 (1.OG) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Zur weiteren fachlichen Erörterung des Bebauungsplans und zur Entgegennahme der Stellungnahmen steht rechts stehender Kontakt zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis Mo., 24. Februar 2020 bei der Stadt Radolfzell, Abt. Stadtplanung, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Verfahrensvermerke
- Aufstellungsbeschluss am 13.11.2019
- Offenlage vom 24.01.2010 bis zum 24.02.2020
- Satzungsbeschluss
- Rechtskraft