Anlass und Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll auf der Fläche „Kreuzbühl“ Planungsrecht für ein Gewerbegebiet mit ca. 7 ha geschaffen werden. Der „Kreuzbühl“ befindet sich in nordwestlicher Richtung angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet „Nord“. Das Gewerbegebiet soll die große Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in Radolfzell abdecken.
Erneute Offenlage
Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung. Die Planunterlagen liegen
von Freitag 09. Oktober 2020 bis einschl. Freitag 23. Oktober 2020
im Gebäude des Dezernats III, Güttinger Str. 3 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 -16.00 Uhr öffentlich aus. Bitte klingeln Sie bei „Stadtplanung“, um Zutritt zum Gebäude zu erlangen.
Aufgrund der derzeitigen Situation möchten wir Sie darum bitten unter der
Telefonnummer 0 77 32 | 81-321 oder unter der unten genannten E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
In den Verwaltungsgebäuden besteht gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Radolfzell eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Sie können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 23. Oktober 2020 abgeben. Ihre Stellungnahme richten Sie an rechts stehenden Kontakt.
Hinweis:
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.