Wahlschein und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden beantragt bei
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Abteilung Bürgerbüro / Briefwahl
Marktplatz 2, 78315 Radolfzell am Bodensee
Tel.: (+49) 07732 | 81-147, Fax: (+49) 07732 | 81-400
E-Mail: briefwahl@radolfzell.de
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch ganz bequem hier ... im Internet beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung oder per SMS ist allerdings nicht zulässig.
Eine Antragstellung ist bereits zulässig, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dazu müssen die Identifizierungsmerkmale (alle Vornamen, Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift) angegeben werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersendet. Bei Ortsabwesenheit kann auf Antrag der Wahlschein an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) versendet werden.
Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.
Wahlscheine müssen bis spätestens Freitag, den 12. März 2021, 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, z.B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum aufgesucht werden kann.
Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist und dies glaubhaft versichert wird, kann bis Samstag, den 13. März 2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Bei Verlust des Wahlscheins wird kein Ersatz ausgestellt.
Der Wahlbrief enthält:
- Einen Wahlschein, der vom Gemeindebediensteten eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen ist. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
- Einen amtlichen Stimmzettel.
- Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau).
- Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rosa), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
- Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte aber auch in jedem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.
Der Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl (spätestens am Donnerstag, dem 11. März 2021), bei entfernter liegenden Orten noch früher beim Postunternehmen eingeliefert werden. Bei Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post trägt der Briefwähler das Zustellungsrisiko.