Wie geht es für Flüchtlinge hier weiter?
Die Welle der Hilfsbereitschaft für die Menschen in der Ukraine und die bereits Geflüchteten ist nach wie vor groß. Dabei ist zu beachten: Flüchtlinge aus der Ukraine sollten zuerst die Landeserstaufnahmestelle in Sigmaringen oder die vorläufige Unterbringung des Landkreises Konstanz aufsuchen. Die direkte Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt – so wie sie im Rahmen der von Kögel Touristik durchgeführten Hilfsmaßnahme Anfang März stattfand –, war eine humanitäre Einzelaktion.
Weitere Schritte
… für privat Wohnende:
1. Schritt: Anmeldung im Bürgerbüro
Alle Gefüchteten aus der Ukraine müssen sich bei der Gemeinde oder Stadt anmelden, in der sie untergekommen sind. In Radolfzell sind hierfür die Mitarbeiter im Bürgerbüro die richtigen Ansprechpartner.
Termine können am besten per E-Mail an buergerinfo@radolfzell.de unter dem Betreff „Anmeldung Ukraine“ oder telefonisch unter der Nummer 0 77 32 / 81-444 oder 07732/81-445 vereinbart werden.
2. Schritt: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Privat nach Radolfzell eingereiste und untergebrachte Personen, die finanzielle Unterstützung benötigen (Lebensunterhalt, Unterkunft, medizinische Versorgung), müssen sich bei der städtischen Ausländerbehörde melden und sich dort registrieren lassen. Denn nur so erhalten sie ein entsprechendes Dokument, das sie bei der Sozialleistungsbehörde (Landkreis Konstanz) vorlegen können.
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind von Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.15 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer 0 77 32 / 81-145 zu erreichen. Termine können auch per E-Mail mit dem Betreff „Angelegenheit Ukraine“ an auslaenderamt@radolfzell.de, oder telefonisch unter 0 77 32 / 81-145 vereinbart werden. Informationen gibt es zudem auf der Internetseite www.radolfzell.de/auslaenderwesen.
Antrag zum Herunterladen und Ausfüllen:
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
3. Schritt: Antrag auf Sozialleistungen / finanzielle Unterstützung
Flüchtlinge, die finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigen, müssen den Antrag auf Asylbewerberleistungen (Sozialleistungen) ausfüllen.
Der ausgefüllte Antrag kann direkt an das Amt für Migration und Integration geschickt werden – entweder postalisch oder per E-Mail.
Die Adresse lautet:
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
E-Mail: AMI-Leistungen@lrakn.de
Antrag zum Herunterladen und Ausfüllen:
Antrag auf Asylbewerberleistungen
Nach der Anmeldung erhalten die Flüchtlinge einen Sachmittelgutschein (insbesondere für Ernährung) sowie einen Krankenschein für Krankenbehandlungen vorab zur Leistungsgewährung.
Weitere Fragen:
Fragen können zudem an das Landratsamt Konstanz gerichtet werden, E-Mail: Ukraine@LRAKN.de.
… für Geflüchtete, die noch keine Unterkunft gefunden haben:
Für diejenigen Flüchtlinge, die noch keine Unterkunft haben, wenn sie nach Radolfzell kommen, ist die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises Konstanz – das Referat für Unterbringung – für die Organisation eines Obdaches zuständig. An diese Stelle können sich auch Flüchtlinge wenden, die ihr vorübergehendes, privates Quartier wieder verlassen müssen.
Die Kontaktdaten sind:
Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
E-Mail: ami-unterbringung-lra@LRAKN.de
Telefon: 0 75 31 / 800-0