Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf: Seit dem 01.07.2022 sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung abzugeben. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Feststellungserklärung einzureichen.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert.
Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg mitteilt, wurden in Baden-Württemberg bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort gibt es auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER" bereitgestellt.
Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Radolfzell und die übrigen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses sind online und können von den Grundstückseigentümern für ihre Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Nach dem Upload der Bodenwerte durch den Gutachterausschuss in das Landesportal BORIS BW sind teilweise noch technische Nacharbeiten erforderlich, auf die der Gutachterausschuss keinen Einfluss hat. Dies führt dazu, dass möglichweise in der Kartenübersicht bereits Bodenwerte angezeigt werden, jedoch bei Klick auf ein einzelnes Grundstück der Hinweis erfolgt, dass das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert- und Liegenschaftsdaten für dieses Flurstück noch nicht vorliegt. In diesem Fall muss den Anweisungen im Portal BORIS BW gefolgt werden.