Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 tritt im Zuge der Grundsteuerreform eine Neuregelung der Grundsteuererhebung in Kraft.

 

Alle Grundsteuerpflichtigen in Radolfzell haben die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2022 erhalten. Diesen Bescheiden war als Beilage ein vom Städte- und Gemeindetag und vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg verfasstes Merkblatt zur Grundsteuerreform 2025 beigelegt.

 

Die Grundsteuerreform ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden. Hierzu hat das Land Baden-Württemberg im November 2020 ein Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, das die neue Grundlage für die Grundsteuererhebung ab 2025 darstellt.

 

Weitergehende Informationen hierzu finden sich in nachfolgendem Merkblatt (erstellt vom Städtetag Baden-Württemberg / Gemeindetag Baden-Württemberg)

 

Neubewertung der Grundstücke ab 2022

Das beigelegte Merkblatt weist nun auf die ersten Schritte hin, die im Jahr 2022 zur Neubewertung der Grundstücke notwendig werden. Es soll als Vorabinformation dienen, insbesondere zu den erforderlichen Steuererklärungen, zu denen die Finanzverwaltung des Landes im Laufe des Jahres die Grundstückseigentümer*innen aufrufen wird.

 

Für die voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2022 an die Finanzbehörden des Landes (nicht an die Stadt Radolfzell) abzugebenden Steuererklärungen werden dann insbesondere Angaben zur Grundstücksgröße und zum Bodenrichtwert der zu besteuernden Grundstücke benötigt.

 

Bodenrichtwerte sind abrufbar

Der Gutachterausschuss der Stadt Radolfzell hat in diesem Zusammenhang bereits mit den Vorbereitungen zur Ermittlung der dazu notwendigen aktuellen Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 begonnen. 

 

Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf: Seit dem 01.07.2022 sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung abzugeben. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Feststellungserklärung einzureichen.

 

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert.

Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

 

Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg mitteilt, wurden in Baden-Württemberg bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort gibt es auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

 

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER" bereitgestellt.

 

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Radolfzell und die übrigen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses sind online und können von den Grundstückseigentümern für ihre Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

 

Nach dem Upload der Bodenwerte durch den Gutachterausschuss in das Landesportal BORIS BW sind teilweise noch technische Nacharbeiten erforderlich, auf die der Gutachterausschuss keinen Einfluss hat. Dies führt dazu, dass möglichweise in der Kartenübersicht bereits Bodenwerte angezeigt werden, jedoch bei Klick auf ein einzelnes Grundstück der Hinweis erfolgt, dass das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert- und Liegenschaftsdaten für dieses Flurstück noch nicht vorliegt. In diesem Fall muss den Anweisungen im Portal BORIS BW gefolgt werden.

 

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und zum Verfahrensablauf erhalten sind über die Internetseite des Landes.

 
 

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen an die Hotline des Finanzamtes Singen wenden, die Telefonnummer lautet: 0 77 31 / 8 23-0

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden auch die Bodenrichtwerte 2021 für landwirtschaftliche Flächen ermittelt. Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen erhalten das Formular zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) postalisch durch das Finanzamt.

Die nachfolgenden Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen gelten für alle Stadt- bzw. Ortsteile.

 

Fragen und Tipps

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat einen verständlichen, kompakten Flyer mit Erklärungen und Tipps veröffentlicht, den sie unter folgendem Link öffnen können.

Kontakt Steuern

Fachbereich Finanzen
Abteilung Steuern
Poststraße 5 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 
finanzverwaltung@radolfzell.de
   
Tel. 0 77 32 / 81-681 Mo - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr
Fax 0 77 32 / 81-403 Terminvereinbarung wird empfohlen 

 

 

 

 

Kontakt Bodenrichtwerte

Geschäftstelle Gutachterausschuss "Bodensee West"
Poststraße 5 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 

gutachterausschuss@radolfzell.de

   
Tel. 0 77 32 / 81-229 Mo - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr
Fax 0 77 32 / 81-403 Do | 14.00 - 18.00 Uhr
  Terminvereinbarung wird empfohlen