Standesamt

Das Standesamt ist nicht nur für Eheschließungen zuständig, sondern auch für das Ausstellen von Geburtsurkunden und Sterbeurkunden. Zudem ist die Durchführung von Namensänderungen, die Bearbeitung von Kirchenaustritten sowie andere Beurkundungen Aufgabe des Standesamtes.

 

Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsregistern

Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden sowie Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern.

Unabhängig von  Wohnort erhält man die Urkunden jeweils am Standesamt des Ereignisortes (Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Sterbeort). Zur Vorlage der Urkunden bei ausländischen Behörden können internationale (mehrsprachige) Urkunden ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses oder schriftliche Vollmacht

Kosten: 20 Euro + Porto bei Postversand

Gerne können die Urkunden telefonisch oder per E-Mail vorbestellt werden. Die Urkunden können auch gegen vorherige Überweisung der Gebühren zugesandt werden.

Beurkundung der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Da in Radolfzell keine Entbindungsstation vorhanden ist, können hier ausschließlich Hausgeburten angezeigt werden.

Bitte bezüglich den Unterlagen und des Ablaufs im Voraus Kontakt aufnehmen.

Terminvereinbarung zur Eheschließung

Unsere Trauorte mit Terminen finden Sie unter Heiraten in Radolfzell. Die Terminvereinbarung zur Eheschließung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Die Trauung kann mit rechtzeitiger Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen. Bitte nach den notwendigen Unterlagen anfragen.

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Diese Zeugnisse bescheinigen, dass einer Eheschließung im Ausland nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht. Sie besitzen eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.

Kosten: 65 bis 110 Euro

Aufgrund den Unterlagen und des Ablaufs im Voraus bitte Kontakt aufnehmen.

Nachbeurkundung von Auslandspersonenstandsfällen

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, welche im Ausland erfolgt sind, können gegen entsprechende Gebühr beim Standesamt des Wohnsitzes beurkundet werden.

Aufgrund den Unterlagen und des Ablaufs im Voraus bitte Kontakt aufnehmen.

Vaterschaftsanerkennung

Anerkennung der Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes

Ist die Mutter eines Kindes ledig, geschieden oder verwitwet kann die Vaterschaft anerkannt werden. Dies gilt nicht bei Müttern, die verheiratet sind (Sonderregelung beim Scheidungsverfahren). Hierzu muss die Anerkennung persönlich vom Vater des Kindes erklärt werden und die Mutter des Kindes persönlich zustimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Personalausweise, Reisepässe oder Identitätskarten der Erklärenden
  • Mutterpass
  • Nachweise zur Geburtsregistrierung der Eltern
  • Aufenthaltsbescheinigung der Eltern, wenn die Erklärung nicht beim Wohnsitz abgegeben wird
  • nach der Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Erklärung nicht im Standesamt des Geburtsregisters erklärt wird

Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten: Es fallen keine Kosten an.

Die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge kann nur vor dem zuständigen Jugendamt abgegeben werden. 

Kirchenaustritt

Vor dem Standesamt des Wohnortes können Erklärungen zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft abgegeben werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • wenn möglich Informationen zum Ort der Taufe

Kosten: 30 Euro

Standesamtliche Erklärung zur Namensführung

Bitte hierzu ausführlich vom Standesamt beraten lassen.