Solaroffensive Radolfzell - 100 Dächer Förderprogramm

 Wir für Klima und Umwelt, Radolfzell am Bodensee

Wir bedanken uns für Ihre zahlreichen Zusendungen von Förderanträgen. Leider ist das Budget mittlerweile ausgeschöpft. Es können keine weiteren Förderanträge bewilligt werden.

 

Der Zweck der Förderung

 

Die Solaroffensive wurde von der Stadt Radolfzell initiiert, um möglichst viele Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen (PV) auszustatten. Dies soll zur Reduktion der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz beitragen. Dazu wurde das Förderprogramm „100 Dächer“ entwickelt, das zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Gemeinsam mit der Bürgerschaft sowie den Gewerbetreibenden der Stadt Radolfzell am Bodensee soll so die Energiewende verstärkt werden. Auf Grundlage des Programms gewährt die Stadt Fördermittel für den Ausbau von Solarstrom. Ziel ist es, circa 100 große Dächer in Radolfzell mit PV auszustatten. Mit den verfügbaren städtischen Mitteln kann so ein zusätzlicher Anreiz für den Ausbau von Speicherkapazitäten für regenerativ erzeugten Strom geschaffen werden.

 

 

Allgemeine Fördervoraussetzung

 

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Ausgenommen vom Förderprogramm sind private Haushalte und Gewerbe, für die eine gesetzliche PV-Pflicht gilt (Neubau sowie PV-Pflicht im Zuge einer Dachsanierung). Alle Vorhaben müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden. In Eigenleistung durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ausnahme ist das fachgemäße Selbstanschließen eines Steckersolar-Gerätes. Bei den errichteten Anlagen muss es sich um marktreife Anlagen handeln, die bereits vom Hersteller angeboten werden. Eigenbauanlagen, Prototypen sowie überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende Anlagen sind nicht förderfähig. Eine Nachrüstung bestehender PV ist nicht möglich.

 

 

Art und Höhe der Förderung

 

PV-Beratung für Gewerbe

Die Energieagentur Kreis Konstanz bietet eine ausführliche und individuelle Beratung zum Themengebiet PV inkl. Solarstromspeicher für Gewerbetreibende an. Die Kosten von circa 1.000 Euro für die Beratung dort werden vollständig von der Stadt Radolfzell übernommen.

 

Solarstromspeicher für private Haushalte

Förderfähig sind Solarstromspeicher, die in Kombination mit einer neuen, erstmalig errichteten PV-Anlage installiert, an das Verteilnetz angeschlossen und nach dem 01.01.2022 in Auftrag gegeben werden. Die PV und der Solarstromspeicher müssen zum selben Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Gefördert wird bis zu einer maximalen nutzbaren Speicherkapazität von 1,0 kWh pro kWp PV-Leistung. Die Speicherkapazität kann größer als 1,0 kWh/kWp ausfallen – der höhere Anteil ist jedoch nicht förderfähig. Die Fördersumme für Batteriespeicher beträgt 250 Euro je kWh Speicherkapazität. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Anlage.

 

Balkonmodule/Steckersolar-Geräte für private Haushalte bzw. Eigentümer und Mieter

Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Eine Übersicht von möglichen Steckersolar-Geräten finden sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (www.pvplug.de/marktuebersicht/). Pauschaler Zuschuss 200 Euro pro Steckersolar-Gerät.

 

Antragsverfahren und Förderhöchstgrenze

 

Anträge zur Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen können bei der Stadt Radolfzell per Post oder digital eingereicht werden.

 

Das Formular "Förderantrag" wird vor Inbetriebnahme des Speichers bzw. der PV eingereicht. Der Speicher oder die PV-Anlage muss dann innerhalb von sechs Monaten ab Antragsdatum in Betrieb genommen werden und das entsprechende Formular "Auszahlungsantrag“ innerhalb dieser Frist per Post oder digital eingereicht werden.

 

Analog wird mit dem „Förderantrag“ für die individuelle Beratung für Gewerbetreibende verfahren. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragsdatum mit dem Auszahlungsantrag belegt werden.

 

Auf Wunsch werden diese auch per Post zugestellt.

Die Formulare sind einzureichen bei:

 

Stabsstelle Umwelt-, Klima- und Naturschutz

Marktplatz 2 | 78315 Radolfzell am Bodensee

 

E-Mail: klimaschutz@radolfzell.de

Tel. 0 77 32 | 81-117

 

Eine Person kann grundsätzlich mehrere Anträge stellen. Pro Antragstellendem und Kalenderjahr werden maximal 2.500 Euro aus diesem Förderprogramm bewilligt. Anträge werden erst bearbeitet, wenn sie vollständig vorliegen. Unvollständige oder mangelhafte Anträge werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Wenn die Anträge nicht innerhalb von einem Monat nach Antragseingang vollständig und mängelfrei vorliegen, werden sie unbearbeitet zurückgesendet.

 

Auszahlungsantrag und Auszahlung

 

Fördermittel werden bei Vorliegen der entsprechenden Antragsformulare und dem jeweiligen vollständigen Auszahlungsantrag ausbezahlt. Die Verwendung der Zuschüsse ist durch die Vorlage der entsprechenden Rechnungskopie(n) und des Zahlungsbelegs/der Zahlungsbelege spätestens nach sechs Monaten nach Durchführung der Maßnahme nachzuweisen.

 

 

Ausschluss des Rechtsanspruchs

 

Beim Förderprogramm „100 Dächer“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Radolfzell am Bodensee. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Bei einer Änderung der Finanzlage steht es der Stadt Radolfzell frei, das Förderprogramm zu stoppen und keine Fördermittel mehr auszuzahlen.

 

 

Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Förderrichtlinien

 

Die entsprechende Förderrichtlinie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Sie ist für eingehende Anträge ab dem 01.01.2022 anzuwenden und hier abrufbar.

 

Kontakt

Stabsstelle Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Dezernat III
Marktplatz 3 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 
klimaschutz@radolfzell.de
   
Tel. 0 77 32 | 81-117 Mo - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr 
Fax 0 77 32 | 81-400  Do | 14.00 - 16.00 Uhr 
  Terminvereinbarung wird empfohlen