Der Zweck der Förderung
Die Solaroffensive wurde von der Stadt Radolfzell initiiert, um möglichst viele Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen (PV) auszustatten. Dies soll zur Reduktion der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz beitragen. Dazu wurde das Förderprogramm „100 Dächer“ entwickelt, das zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Gemeinsam mit der Bürgerschaft sowie den Gewerbetreibenden der Stadt Radolfzell am Bodensee soll so die Energiewende verstärkt werden. Auf Grundlage des Programms gewährt die Stadt Fördermittel für den Ausbau von Solarstrom. Ziel ist es, circa 100 große Dächer in Radolfzell mit PV auszustatten. Mit den verfügbaren städtischen Mitteln kann so ein zusätzlicher Anreiz für den Ausbau von Speicherkapazitäten für regenerativ erzeugten Strom geschaffen werden.
Allgemeine Fördervoraussetzung
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Ausgenommen vom Förderprogramm sind private Haushalte und Gewerbe, für die eine gesetzliche PV-Pflicht gilt (Neubau sowie PV-Pflicht im Zuge einer Dachsanierung). Alle Vorhaben müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden. In Eigenleistung durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ausnahme ist das fachgemäße Selbstanschließen eines Steckersolar-Gerätes. Bei den errichteten Anlagen muss es sich um marktreife Anlagen handeln, die bereits vom Hersteller angeboten werden. Eigenbauanlagen, Prototypen sowie überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende Anlagen sind nicht förderfähig. Eine Nachrüstung bestehender PV ist nicht möglich.
Art und Höhe der Förderung
PV-Beratung für Gewerbe
Die Energieagentur Kreis Konstanz bietet eine ausführliche und individuelle Beratung zum Themengebiet PV inkl. Solarstromspeicher für Gewerbetreibende an. Die Kosten von circa 1.000 Euro für die Beratung dort werden vollständig von der Stadt Radolfzell übernommen.
Solarstromspeicher für private Haushalte
Förderfähig sind Solarstromspeicher, die in Kombination mit einer neuen, erstmalig errichteten PV-Anlage installiert, an das Verteilnetz angeschlossen und nach dem 01.01.2022 in Auftrag gegeben werden. Die PV und der Solarstromspeicher müssen zum selben Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Gefördert wird bis zu einer maximalen nutzbaren Speicherkapazität von 1,0 kWh pro kWp PV-Leistung. Die Speicherkapazität kann größer als 1,0 kWh/kWp ausfallen – der höhere Anteil ist jedoch nicht förderfähig. Die Fördersumme für Batteriespeicher beträgt 250 Euro je kWh Speicherkapazität. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Anlage.
Balkonmodule/Steckersolar-Geräte für private Haushalte bzw. Eigentümer und Mieter
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Eine Übersicht von möglichen Steckersolar-Geräten finden sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (www.pvplug.de/marktuebersicht/). Pauschaler Zuschuss 200 Euro pro Steckersolar-Gerät.