Gesplittete Abwassergebühr
Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 10.03.2010 müssen in Baden-Württemberg alle Kommunen die Struktur der Abwassergebühren neu ordnen. Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Deshalb ist es auch für Radolfzell erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.
Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Radolfzell vorgehaltene Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (gesplittete oder auch getrennte Gebühr).
Der zunehmende Landschaftsverbrauch und die Versiegelung von Flächen ist eines der zentralen ökologischen Probleme der Gegenwart. Gleichzeitig hat die Versiegelung von Flächen auch direkte ökonomische Folgen, weil die Beseitigung des Niederschlagswassers zunehmend Kosten im Abwassernetz verursacht.
Mit der Umsetzung des Projektes wurde die WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.