In seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2022 hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik den Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeine Wiesen", Stahringen - Änderung & Erweiterung (Bauvorhaben Fa. METALL +PLASTIC) und die formelle Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gemeine Wiesen", Stahringen - Änderung & Erweiterung (Bauvorhaben Fa. METALL + PLASTIC) “ wird das Ziel verfolgt Planungsrecht zur Umsetzung der aktualisieren Vorhabenpläne mit einer Montagehalle nebst Bürogebäude sowie einer nördliche hiervon gelegenen zusätzlichen Stellplatzanlage zu schaffen. Aufgrund der Überschreitungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gemeine Wiesen“aus dem Jahr 1973 ist es erforderlich, diesen Bauleitplan zu ändern und zu erweitern.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Pläne zum geplanten Vorhaben liegen von
Freitag, den 27.05.2022 bis einschließlich Montag, den 27.06.2022
im Dienstgebäude des Dezernats III in der Güttinger Str. 3 in Radolfzell während den Dienststunden (montags bis freitags, 8 – 12 Uhr, und montags bis donnerstags, 14 – 16 Uhr) im Zimmer 12 (1.OG) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.
Bitte klingeln Sie bei „Stadtplanung“ um Zutritt zum Gebäude zu erlangen.
Aufgrund der derzeitigen Situation möchten wir Sie darum bitten unter Telefon 07732 | 81320 einen Termin zu vereinbaren. Zusätzlich werden die Pläne in der Ortsverwaltung Stahringen während der üblichen Öffnungszeiten von Montag – Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11 Uhr sowie Mittwoch von 17 – 19 Uhr offengelegt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und dem Zweck der Bebauungsplanung können bis einschließlich Montag, den 27.06.2022 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadt Radolfzell, Abteilung Stadtplanung und Städtebauförderung im Dienstgebäude Güttinger Str. 3 in Radolfzell im Dachgeschoss, abgegeben werden. Zur weiteren fachlichen Erörterung der Bebauungsplanung und zur Entgegennahme der Stellungnahmen steht Ihnen rechts stehender Kontakt zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 VwGO).
Verfahrensvermerke
- Frühzeitige Beteiligung vom 09.12.2021 bis zum 18.01.2022
- Offenlage vom 27.05.2022 bis zum 27.06.2022
- Satzungsbeschluss