Wege von Laub befreien
25.10.2024 | Der Herbst färbt die Blätter bunt. Damit der Herbstspaziergang nicht zu einer unfreiwilligen und gefährlichen Rutschpartie wird, müssen die Gehwege von Laub freigehalten werden.
Nach der Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Stadt Radolfzell sind alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder durch eine Zufahrt oder einen Zugang mit einer Straße verbunden sind, dazu verpflichtet, die Wege zu räumen, damit man sie sicher betreten kann. Denn so schön die bunte Blätterpracht ist, stellt sie auch eine Gefährdung dar. Besonders dann, wenn das Laub nass ist, können Passanten oder Kinder auf Fahrrädern leicht ausgleiten und stürzen.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Straßenanlieger, diese Pflicht zu erfüllen. Die Mitarbeitenden der Stadtreinigung sind dafür verantwortlich, das Laub auf den übrigen öffentlichen Flächen zu räumen.
Durch das gemeinsame Laubräumen kann der Herbst in Radolfzell sicher erlebt werden.
Wichtig ist, dass nicht nur der Gehweg freigeräumt wird, sondern sämtliche Zugänge zur Straße, vor allem an Straßenkreuzungen, Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen. Die anfallenden Blätter dürfen dabei jedoch nicht einfach an die Seite geschoben, sondern müssen ordentlich in der Biotonne oder als Grünschnitt im Wertstoffhof entsorgt werden.
An Werktagen müssen die Wege von 7.00 bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 8.00 bis 21.00 Uhr von Laub befreit sein.