"Die Wärmewende, also der Weg hin zu warmen Gebäuden ohne Klimabelastung, ist ein wesentlicher Teil aller Klimaschutzstrategien", sagt hierzu Energieberater Hans-Joachim Horn. Die Mitte der 1970er-Jahre erstmals eingeführten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz bei Gebäuden sollten unser Land weniger abhängig von Energieimporten machen, und waren eine Reaktion auf die damalige Ölkrise. Die Anforderungen an Wärme- und Kälteschutz und die Bautechniken sind seitdem stetig weiterentwickelt worden. Heute erkennen immer mehr Menschen, dass der wissenschaftlich seit vielen Jahren vorhergesagte Klimawandel eintritt. Die Erfordernis, Gebäude mit möglichst wenig Energie warm zu halten, ist also nicht nur gesetzliche Vorgabe, sondern Zukunftssicherung.
Auch im Gebäudebestand besteht bei Sanierungsmaßnahmen die Chance, den Energieverbrauch langfristig auf sehr klein zu programmieren. Manchmal sind Sanierungsschritte Voraussetzung, um zukunftsfähige Heiztechniken effizient nutzen zu können. Oftmals ist ein individuelles Konzept für die kommenden Sanierungsschritte abzuklären.
Mit Fragen zur Verbesserung der Gebäudehülle und Sanierung der Heiztechnik kommen Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit verstärkt auf die Energieagentur zu. Daher hat die Energieagentur Fördermittel beantragt, um zusätzlich zum langjährigen anbieterunabhängigen Beratungsangebot in Kooperation mit der Verbraucherzentrale das telefonische Beratungsangebot auszubauen. Gefördert durch das Land Baden-Württemberg werden nun wöchentlich telefonische Beratungszeiten angeboten.
Die telefonische Wärmewende-Bürgersprechstunde erreichen Sie mittwochs von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 0 77 32 / 939-1236.