Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich als positiv getestete Person in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls vereinfacht. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle als Nachweis, dass man absonderungspflichtig war. Nicht mehr nötig ist eine Absonderungsbescheinigung (Quarantäne-Bescheinigung) des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Ist die Vorlage des Testergebnisses beim Arbeitgeber nicht erwünscht, kann auf Antrag eine Absonderungsbescheinigung ausgestellt werden.
Der Antrag kann telefonisch unter 0 77 32 / 81-371 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) oder per E-Mail an
fachstelle-corona@radolfzell.de nach Beendigung der Absonderung (= Quarantäne) gestellt werden.
Die amtliche Absonderungsbescheinigung wird per Briefpost an den Antragsteller (absonderungspflichtige Person) zugestellt.
>>Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren >>Aktuelle Übersicht zu den Absonderungspflichten
>>Informationsblatt "Vom Erhalt des positiven Testergebnisses bis zur Absonderungsbescheinigung"