Glasflaschenverbot und Nachtruhe
Die Polizeiverordnung regelt das Glasflaschenverbot, welches den Getränkeausschank in Glasflaschen, Gläsern und sonstigen Behältnissen aus Glas im Rahmen der Bewirtung im Freien und das Mitführen solcher Behältnisse im Freien in der Nacht vom Hemdglonkermittwoch auf den Schmutzige Dunschtig betrifft. Dieses gilt in der Zeit von Mittwoch, 15.12.2023, 12.00 Uhr bis Donnerstag, 16.02.2023, 3.00 Uhr in der Radolfzeller Kernstadt.
Außerdem regelt eine Allgemeinverfügung den Schutz der Nachtruhe im Innenstadtbereich von Mittwoch, 15.02.2023, 23.00 Uhr bis Donnerstag, 16.02.2023, 7.00 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung ist das brauchtumsgerechte „Wecken“ der Bevölkerung am Schmutzige Dunschtig, 16.02.2023, durch die Narrenzünfte.