Informationen zu Corona:
Das Land Baden-Württemberg hat in seiner aktuellen Corona-Verordnung geregelt, dass in Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, automatisch mit der sogenannten „Notbremse" wieder Verschärfungen in Kraft treten.
Wichtig ist: Ausschlaggebend für Änderungen ist die Inzidenz des Landkreises Konstanz, die das Landesgesundheitsamt ermittelt. Der Landkreis Konstanz muss anhand dieser Werte amtlich feststellen, dass eine Inzidenzüber- bzw. -unterschreitung im Sinne der aktuell gültigen Corona-Verordnung vorliegt und Schließungen bzw. Öffnungen zur Folge hat. Informationen vom Landkreis.
Bei der aktuellen 7-Tage-Inzidenz sind Stand 25.03.2021 folgende Regelungen gültig:
Freisportanlagen
Sporthallen
Die städtischen Sporthallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ausnahmen gelten gemäß der Corona-Verordnung für den Spitzen- und Profisport und den Rehasport