Der Bebauungsplan „Stadterweiterung Nord, 2.BA-Nord“ in der Fassung vom 19.09.2017 wurde bzgl. der Bauweise hinsichtlich § 22 Abs. 4 BauNVO (Abweichende Bauweise) geändert und die Örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich einer neuen Abstandsflächenfestsetzung gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO BW ergänzt. Die Grenzen des Plangebietes sind im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Ziel
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wurde die Aufteilung des Bebauungsplangebiets in selbstständige Grundstücke festgelegt. Die dabei gewünschte Neuordnung stand im Widerspruch zu den festgesetzten Baulinien und der festgesetzten offenen Bauweise. Um das städtebauliche Konzept, das sich aus den festgesetzten Baufenstern und den zugeordneten öffentlichen Verkehrsflächen ergibt, aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich, die bisher festgesetzte Bauweise der gewünschten Aufteilung der Grundstücke anzupassen. Entsprechend müssen die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen dem städtebaulichen Konzept angepasst werden.
Da die Anordnung der Gebäude zueinander und zu den öffentlichen Verkehrsflächen aufrecht erhalten bleibt und die festgesetzten Baufenster sowie die übrigen Festsetzungen nicht geändert werden, wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden konnte. Belange des vorbeugenden Brandschutzes werden durch die Änderung der Bauweise und die Anpassung der Abstandsflächentiefen ebenfalls nicht berührt, weil durch die zwischen den einzelnen Baufenstern liegenden Abstände der erforderliche Brandschutz sichergestellt wird.
Verfahrensvermerke
- Offenlage vom 11.09.2020 bis zum 25.09.2020
- Satzungsbeschluss am 03.11.2020
- Rechtskraft am 12.11.2020