Die letzte Novellierung der Landesbauordnung (LBO) im August 2019 und die Änderungen der entsprechenden Verfahrensverordnung geben als gesetzliche Grundlage eine klare Richtung vor: Den papierlosen Bauantrag.
Die Baurechts- und Denkmalschutzbehörde der Stadt Radolfzell am Bodensee setzt seit Ende 2020 ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren ein und löst damit nach und nach die klassische Papierakte ab.
Seit Januar 2022 sind Bauanträge von Bauherren und Architekten nun elektronisch einzureichen. Das gesamte Verfahren von Antragseinreichung bis zur Erteilung der Baufreigabe wird damit vollständig digital abgewickelt.
Folgende Anträge sind ausschließlich über eBau online zu stellen:
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Antrag auf Änderungs- / Nachtragsbaugenehmigung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung
- Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
- Antrag auf Bauvorbescheid
- Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids
- Antrag auf Kenntnisgabe
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Zustimmung
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung