Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften "Nördlich Jakobstraße"

 Geltungsbereich Bebauungsplan "Nördlich Jakobstraße" | Bild: Stadtverwaltung Radolfzell

Geltungsbereich Bebauungsplan "Nördlich Jakobstraße" | Bild: Stadtverwaltung Radolfzell

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan „Nördlich Jakobstraße„ im Gebiet zwischen Martinstraße, Büchelmannstraße und Jakobstraße werden die Ziele verfolgt eine behutsame Nachverdichtung zu ermöglichen und den innenliegenden Grünbereich größtmöglich zu erhalten. Es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine den städtebaulichen Gegebenheiten angemessene Baustruktur geschaffen werden und der Gebietscharakter mit seinen vorhandenen Bebauungs- und Grünstrukturen weiterentwickelt werden.

 

 

Verfahrensvermerke

  • Aufstellungsbeschluss am 17.09.2013
  • Frühzeitige Beteiligung vom 09.09.2016 bis zum 11.10.2016
  • Offenlage vom 27.04.2017 bis zum 30.05.2017
  • Erneute Offenlage vom 14.02.2020 bis 17.03.2020
  • Satzungsbeschluss 26.05.2020

Verfahrensstand: Satzung

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Kontakt

Rita Nassen | Stadtplanung und Städtebauförderung
Fachbereich Stadtplanung und Baurecht
Marktplatz 3 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 
rita.nassen@radolfzell.de  
   
Tel. 0 77 32 | 81-320 Mi - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr 
Fax 0 77 32 | 81-405  Mi - Do | 14.00 - 16.00 Uhr 
  Terminvereinbarung wird empfohlen