Finanzen der Stadt Radolfzell

Steuersätze (Hebesätze) 2023

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 von Hundert
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 von Hundert
für die Gewerbesteuer 390 von Hundert

 

 

SEPA-Basislastschriftmandat

Für jede Einnahmeart (z. B. Grundsteuer, Hundesteuer, etc.) ist eine separate Einzugsermächtigung einzureichen. 

 

Bankverbindungen der Stadt Radolfzell

Sparkasse Hegau-Bodensee

IBAN: DE 14 6925 0035 0004 0434 10

BIC: SOLADES1SNG

 

Volksbank Konstanz-Radolfzell

IBAN: DE71 6929 1000 0210 0675 07

BIC: GENODE61RAD

 

Postbank Karlsruhe

IBAN: DE75 6601 0075 0005 0137 50

BIC: PBNKDEFF

 

Haushaltsplan

Übersicht der Haushaltspläne der Stadtverwaltung Radolfzell

 

Beteiligungsberichte der Stadt Radolfzell

Die Stadt Radolfzell hat gemäa § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zur Information des Gemeinderats und der Öffentlichkeit jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, um über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu berichten. Dabei sind alle unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mit aufzunehmen. Mittelbar ist eine Beteiligung bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent.

Der Bericht enthält in komprimierter Form den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe sowie die Beteiligungen des Unternehmens. Die wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen werden auf der Basis der Geschäftsberichte des Vorjahres dargestellt. Die Informationen werden in kurzer und bei allen Betrieben gleich strukturierter Form angeboten und bieten einen informativen Überblick über den Konzern Stadt Radolfzell.

 

Jahresabschluss der Stadt Radolfzell 

Nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) hat die Gemeinde gemäß § 95 Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss weist das Ergebnis der kommunalen Haushaltswirtschaft für das abgeschlossene Haushaltsjahr aus. Er stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar und zeigt, inwieweit der Haushaltsplan eingehalten wurde.

Der Jahresabschluss wird nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie der Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt- und Kontenrahmen aufgestellt.