Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Landratsamt Konstanz und der Stadt Radolfzell werden Aufgaben der Kindertagespflege im Kleinkindbereich (unter drei Jahre) ab dem 1. September 2011 auf die Stadt Radolfzell übertragen.
Hierzu zählen die Entscheidung entsprechender Förderanträge Erziehungsberechtigter und die Gewährung von Geldleistungen an die Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Radolfzell.
Interessierte Tagesmütter, aber auch Eltern, die für die Betreuung ihres unter 3-jähringen Kindes das Tagesmüttermodell in Anspruch nehmen möchten, sollten sich aber zunächst an den Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e.V. wenden.
Auf die entsprechenden Vordrucke und die Liste mit den Kontakten dürfen wir verweisen.