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> Startseite > Verwaltung & Politik > Rathaus > Neuer Personalausweis ab 1.11.2010
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Der neue Personalausweis auf einen Blick

 
 

I. Kurzüberblick

 

Einführung zum 1. November 2010

 

  • Praktisches Scheckkartenformat
  • Chip im Ausweis
  • Neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (eID)
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Vorbereitet für die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke (Biometrie)
  • 10 Jahre Gültigkeit

 

Die Online-Ausweisfunktion (eID), die elektronische Unterschriftsfunktion (QES) und die Fingerabdrücke sind freiwillig.

 

Ohne diese 3 Funktionen kann der neue Personalausweis wie bisher als so genannter Sichtausweis genutzt werden,  mit dem Sie in viele Länder einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de).

 
 

II. Biometrie

 

II.1 ePassbild

Zum erforderlichen Passbild vermittelt die Fotomustertafel unter

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fotomustertafel.html

erste Aufschlüsse, welche fehlerhaften Ausführungen von der Ausweisbehörde nicht akzeptiert werden dürfen.

 

Eine konkrete ePassbild-Schablone ist auf

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/index.html

für Kinder sowie Erwachsene im PDF-Download verfügbar.

Das ePassbild ermöglicht künftig die computergestützte automatische Gesichtserkennung (Abgleich mit dem im Chip gespeicherten Passbild).

 

II.2 Fingerabdrücke

Die zusätzliche Aufnahme digitaler Fingerabdrücke ist freiwillig, erhöht jedoch den Schutz vor Ausweismissbrauch durch Dritte insbesondere bei Verlust.

 

Info!

Diensteanbieter im Internet haben keinen Zugriff auf biometrische Daten.

 
 

III. Die elektronischen Funktionen

 

Der neue Personalausweis bietet innovative Funktionalität. Die elektronischen Funktionen nachfolgend im Überblick.

 

III.1 Online-Authentifizierung (eID)

Der neue Bundespersonalausweis ermöglicht über den enthaltenen Chip die sichere Identifizierung zwischen Diensteanbietern im Rahmen von E-Business und E-Government sowie dem Ausweisinhaber als Nutzer. E-Business und E-Government sind aktuelle oder künftige internetbasierte Anwendungen und Dienste von Unternehmen wie etwa Banken, Versicherungen und dgl. sowie Behörden.

 

Die Aktivierung der eID-Funktion ist freiwillig und erfolgt bei Ausgabe des beantragten neuen Personalausweises durch Setzen einer individuell frei gewählten und geheimen eID-PIN.

 

Die Aktivierung bei Ausgabe erfolgt gebührenfrei. Die nachträgliche Aktivierung ist möglich, jedoch mit 6,00 € gebührenpflichtig.

 

Die eID-Funktionalität soll auch künftig den Zugang zu den neuen DE-Mail-Diensten erleichtern. De-Mail ist ein Kommunikationsmittel, das den rechtssicheren und vertraulichen Austausch elektronischer Dokumente über das Internet ermöglichen soll. De-Mail ist ein Projekt der deutschen Bundesregierung in Zusammenarbeit mit mehreren Dienstanbietern.

 

Bei einer Online-Authentifizierung, d.h. im praktischen Einsatz, wird nicht die eID-PIN, sondern die Zugangsnummer, kurz CAN (Card Access Number), auf der Ausweiskarte übertragen.

Polizei- oder autorisierte Kontrollbehörden erhalten erst den Zugriff auf biometrische Fingerabdrücke und Daten über die Eingabe der CAN, wodurch sichergestellt wird, dass den berechtigten Behörden die auf dem Ausweis aufgedruckte CAN und damit der Ausweis tatsächlich physisch vorliegen.

 

Nach dreifacher Falscheingabe der eID-PIN hintereinander wird der Ausweis zunächst für weitere Versuche gesperrt. Mittels einer Entsperrnummer (PUK) ist ein dritter Eingabeversuch möglich. Die PUK ist bis zu 10 Mal verwendbar und wird dem Antragsteller vor Ausgabe des Ausweises postalisch zugesandt.

 

Die bei Abholung des Ausweises als künftige eID-PIN zu ersetzende Transport-PIN und das zur Sperrung oder Entsperrung erforderliche Sperrkennwort wird dem Ausweisinhaber gemäß § 13 Personalausweisgesetz vom Ausweishersteller postalisch zugesandt. 2-3 Tage nach Zugang der Transport-PIN ist der Ausweis in der Regel beim Bürgerbüro abholbereit.

 

Was tun bei Verlust des Ausweises?

Bei Verlust ist der Ausweis über die telefonische Sperr-Hotline (Tel. 01801/333333 – Gebühren abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber) zu sperren. Bei Wiederauffinden kann der Ausweis wieder über die Ausweisbehörde im Wege der persönlichen Vorsprache entsperrt werden. Die Sperrung erfolgt auch im Bürgeramt in jedem Fall gebührenfrei, die Entsperrung über das Bürgerbüro schlägt allerdings mit einer Gebühr von 6,00 € zu Buche. Eine formlose Verlustmeldung an das örtliche Polizeirevier sollte zudem erfolgen.

 

Bei Ausweisverlust ist darauf zu achten, auch die Unterschriftsfunktion, sofern genutzt (s.u. III.2) bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle zu sperren!

 

Was benötige ich für die eID-Nutzung?

Für die Nutzung der eID-Funktionalität bedarf es neben aktivierter eID-Funktion des Ausweises eines Chipkartenlesegeräts, das etwa über USB an jedem handelsüblichen PC oder Notebook betrieben werden kann. Ab November 2010 werden diverse Basislesegeräte über authorisierte Anbieter von Grundausrüstungspaketen (IT Sicherheitskits) erhältlich sein, die für die eID-Nutzung ausreichend sind. Darüber hinaus sind auf dem Markt Standard- oder Komfortlesegeräte mit eigener Eingabetastatur und teilweise eigenem Display sowie RFID-Chip-Unterstützung (kontaktlose Chiptechnik) erhältlich. Der neue Personalausweis trägt einen solchen RFID-Chip. Sie können den Ausweis und damit den RFID-Chip auch mittels speziellen im Fachhandel erhältlichen Hüllen schützen.

 

Die nötige Computersoftware, die so genannte AusweisApp oder auch Bürgerclient genannt, wird kostenlos ab November 2010 über dann erhältliche IT Sicherheitskits von authorisierten Anbietern Verbreitung finden.

Der Bürgerclient wird gemäß offizieller Information mit verschiedenen Betriebssystemen kompatibel sein, so mit Windows XP, Vista und Windows 7, mit Mac OS X und gängigen Linux-Distributionen ab Kernelversion 2.6.27. Ältere Betriebssysteme werden allerdings nicht ausdrücklich unterstützt.

 

Wichtige allgemeine Hinweise zur PIN!

Schützen Sie die PIN bitte stets sorgfältig: Prägen Sie sich die PIN gut ein. Bewahren Sie die Nummer sicher und stets getrennt von Ihrem Personalausweis auf. Schreiben Sie die PIN niemals auf Ihren Personalausweis. Teilen Sie die PIN nie Dritten mit, auch nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Personalausweisbehörde.

 

III.2 Digitale Unterschriftsfunktion

 

Die Nutzung der Unterschriftsfunktion, der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), setzt die aktivierte eID-Funktion (s.o. III.1) voraus. Diese Funktion ist freiwillig und eigenverantwortlich nutzbar, der Ausweis jedoch hierfür vorbereitet.

 

Während hierfür bislang eine Signaturkarte eines akkreditierten Trustcenters (Signaturdiensteanbieter) erforderlich war, soll der neue Personalausweis nunmehr selbst zur Signaturkarte werden.

Die Unterschrifts- oder Signaturfunktion wird vom Ausweisinhaber selbst frei geschaltet, indem er die eSign-Anwendung des Ausweischips mit einem online zu beantragenden Zertifikat versorgt, dieses also über ein geeignetes Chipkartenlesegerät nachlädt.

 

Das Zertifikat ist bei Signaturdiensteanbietern, d.h. den von der Bundesnetzagentur anerkannten Zertifizierungsstellen, erhältlich und ist preislich zumeist von der Laufzeit abhängig.

Die anerkannten Zertifizierungsstellen sind auf der Internetpräsenz der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de gelistet.

 

Bei Ausweisverlust ist darauf zu achten, auch die Unterschriftsfunktion bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle zu sperren!

 

Es gibt auf dem Markt zahlreiche Software, die die Signierung von elektronischen Dokumenten ermöglicht. Auch die erwähnte AusweisApp (Bürgerclient) verfügt über diese Funktionalität.

Der Nutzer erhält eine separate 6-stellige Signatur-PIN. Diese wird beim Laden des erworbenen Zertifikats gesetzt.

 

Die Funktion erfolgt vereinfacht dargestellt so, dass die Eingabe der Signatur-PIN eine qualifizierte elektronische Signatur, die digitale Unterschrift, generiert und über digital unterschriebene elektronische Dokumente (eDocs) mit am Service teilnehmenden Institutionen, Banken, Versicherungen, Firmen, Behörden und Portalen etc. verschlüsselt und rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommuniziert werden kann.

 

IV. Schlussinformation

 

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises beträgt  28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Die Gebühr ermäßigt sich bei Personen unter 24 Jahren auf  22,80 Euro bei einer Laufzeit von 6 Jahren. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,-- Euro und ist drei Monate gültig.

 

Den neuen Personalausweis können Sie ab dem 01.11.2010 beim Bürgerbüro der Stadt Radolfzell am Bodensee beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.11.2010 ist aber jederzeit möglich.

 

Bei Umzug und anderen Änderungen in Bezug auf die im Ausweis enthaltenen Daten verbleibt es beim Änderungsdienst Ihres Bürgerbüros. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die dortigen Ansprechpartner.

 

 

 

Sie wollen mehr über den neuen Personalausweis erfahren?

Auf der Webseite des Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis können Sie sich umfassend informieren.

 
 

Die Softwareanwendung AusweisApp (Bürgerclient) können Sie ab 09.11.2010 kostenlos für die Betriebssysteme Windows und Linux downloaden. Für Mac OS X wird die AusweisApp ab dem 30.11.2010 zur Verfügung stehen.

 
 

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