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Bebauungsplan aurelis-Linse-West

im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

 
 

Offenlagebeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2009 die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „aurelis-Linse West“ und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Die Stadt Radolfzell verfolgt das bedeutende städtebauliche Ziel, die Trennfunktion der Bahnanlagen zu mindern und zu überwinden. Hierzu wurde das Konzept bzw. der Rahmenplan „Stadt-Bahn-See“ aufgestellt. Gleichzeitig sollen durch neue Querungsmaßnahmen der Bahnanlagen die Trennfunktion überwunden werden. Mit dem Bebauungsplan „aurelis-Linse West“ sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den westlichen Teilbereich des Gesamtkonzepts zwischen Stadtsteg und Mooserbrücke neuen Nutzungen zuzuführen und neu zu gestalten.

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen, den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich des Umweltberichts und Sachverständigengutachten zu den Immissionen liegen in der Zeit von

 

Montag, 01.02.2010 bis einschließlich Dienstag, 02.03.2010

 

im Hauptamt, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr öffentlich aus.

Termine zur persönlichen Beantwortung von Fragen können unter Telefonnummer 07732/81-120 vereinbart werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen unter „www.radolfzell.de/Verwaltung und Politik/Projekt Stadt-Bahn-See“ einsehbar.

 

Während der Auslegung können bei der Stadt Radolfzell, Hauptamt, Anregungen mündlich, schriftlich oder zur  Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm  Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Radolfzell, 21.01.2010

Der Oberbürgermeister, gez. Dr. Jörg Schmidt

 
 

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