REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE
Die Tourist-Information Radolfzell berät Sie gerne zu allen Reisen. Die Anmeldung muß jedoch schriftlich oder per Fax erfolgen. Mit der Anmeldung für ein Pauschalangebot erfolgt der verbindliche Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unseren Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preise.
Vor Vertragsabschluß erhalten Sie unsere vollständigen Reisebedingungen mit der Reservierungsbestätigung. Der Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und der Tourist-Information als Veranstalter kommt mit Erhalt der Reisebestätigung zustande.
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu entrichten und wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und an die Tourist-Information Radolfzell zu überweisen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Tourist-Information nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reisepauschale nicht beeinträchtigen.
Eine zulässige Reiseabsage sowie jede erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir unverzüglich nach Kenntnis hiervon mit.
Sollten Sie vor Beginn der Reisepauschale zurücktreten, bitten wir darum, dies der Tourist-Information umgehend schriftlich mitzuteilen.
Wenn der Reiseteilnehmer bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurücktritt, werden keine Gebühren berechnet. Bei Reiserücktritt innerhalb 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder am Tag der Veranstaltung, muß eine Stornogebühr von 50 % des Reisepreises berechnet werden, die sich nach dem Reisevertragsgesetz richtet.
Die Tourist-Information Radolfzell kann bis 7 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die benötigte Mindestteilnehmerzahl am Tag des Anmeldeschlusses (14 Tage vor Reisebeginn) nicht erreicht wurde.
In diesem Fall erhalten Sie den bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
Die Tourist-Information haftet für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen im Prospekt und die ordnungsmäßige Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Der Reiseteilnehmer nimmt an der Reisepauschale auf eigene Gefahr teil.
Die vertragliche Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Reisevertragsgesetz. Sie beziehen sich nicht auf Körperschäden. Eine Ausnahme tritt in Kraft, wenn der Reiseveranstalter wegen Verschulden seines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in der Tourist-Information Radolfzell schriftlich geltend zu machen (Ausschlussfrist). Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Reisepreisminderung, Vertragskündigung und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise der Tourist-Information Radolfzell anzuzeigen.
Der Reisende kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel kündigen, wenn der Tourist-Information eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird. Eine Mängelanzeige nimmt die Tourist-Information Radolfzell entgegen.
Wir empfehlen für diese Reisepauschale eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Ferner ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung ratsam. Solche Versicherungen können bei vielen Geldinstituten oder bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.