Konzeption
Zunächst wird die Seetorquerung in Verlängerung der Achse Rathaus / Kirche / Seetor / See gelegt. Damit erfolgt die Zuwegung direkt ohne Verwinkelungen und Abbiegungen.
Die Maßnahme wird dadurch erleichtert, dass die Bahn AG die Gleise 1 und 2 im Bereich dieser Querung nicht mehr benötigt und in zwei Stumpfgleisen weiter östlich enden lässt. Damit sind lediglich die Gleise 3, 4, 5 und 6 zu unterqueren. Die Lage der Gleise wird nicht verändert (wäre mit viel zu hohem finanziellen Aufwand verbunden).
Der westliche Teil des Bahnhofsgebäudes wird abgebrochen und nach Osten verlegt. Dadurch entsteht bereits der erste Vorteil, in dem eine Sichtverbindung zwischen Rathaus und See sichergestellt wird. In der ersten Machbarkeitsstudie wurde vorgeschlagen, die eigentliche Querung, beginnend von der Friedrich-Werber-Straße über einen Trog unter den Gleisen 3 – 6 hindurch zum See zu organisieren. Diese Querung ist je nach Kostensituation zwischen 8 m und 10 m breit; die Gleise sollen in Form von Brücken diese Unterquerung überwinden. Dies hat den Vorteil, dass zwischen den Gleisen 4 und 5 ein weiteres Lichtband die optische Länge der Unterquerung mildert.
Diese Fußwegverbindung hat direkten Zugang zu den Bahnsteigen, so dass auch eine rollstuhlgerechte Anbindung der Bahnsteige sichergestellt wird. Hierzu sind allerdings drei Aufzüge erforderlich. Die im Westen wegfallende Nutzungen des Bahnhofs wird östlich der Unterquerung auf den dann frei werdenden Gleisflächen untergebracht.
Mit den ingenieurstechnischen Leistungen für die neue Seetorquerung inclusive Bauphasenkonzept wurde nach einer europaweiten Ausschreibung das Büro GRASSL aus München beauftragt, das bis Ende Juni 2011 die Vorplanung (Leistungsphase 1 + 2) abgeschlossen hat. Die Planung wird in enger Abstimmung mit der DBSImm und den beteiligten Stellen der Bahn AG durchgeführt. Eine Vorklärung mit dem EBA hinsichtlich der zu verwendenden Instrumentarien und der Genehmigungsfähigkeit hat bereits stattgefunden.
Der Gemeinderat hat am 26.07.2011 auf Basis des Ergebnisses der Vorplanung die weiteren Entwurfs- und Genehmigungsplanungen (Leistungsphasen 3 + 4) für die ausgewählte Vorzugsvariante beauftragt.