Sperrmüll auf Abruf für Privathaushalte
Die Radolfzeller Privathaushalte können jährlich bis zu drei Sonderabfuhren anfordern. Die Abfuhrkosten sind bereits in der Müllgebühr für Ihre Mülltonne enthalten. Die Gutscheinkarten 2010 werden über das amtliche Mitteilungsblatt in der 50. Kalenderwoche 2009 verteilt. Mit der Gutscheinkarte beantragen Sie direkt beim Abfuhrunternehmen die Abfuhr von Sperrmüll, Altholz, Altmetall, Elektroaltgeräten, Kühlgeräten.
Bis zum 10. Dezember 2009 können noch die Gutscheinkarten 2009 für die Anmeldung sperriger Abfälle verwendet werden. Danach werden nur noch Anmeldungen mit den Gutscheinkarten für das Jahr 2010 berücksichtigt.
Wenn Sie keine Gutscheine erhalten haben, können Sie diese im Bürgerbüro oder in den jeweiligen Ortsteilen gegen Unterschrift abholen.
Bitte den Vordruck vollständig ausfüllen und per Post oder Telefax direkt an das Abfuhrunternehmen senden. Die Altholz- und Sperrmüllmenge darf je Haushalt und Abfuhr ein Gesamtvolumen von 3 Kubikmetern nicht überschreiten. Einzelstücke sollen ein Gewicht von 50 kg und Abmessungen von 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m nicht überschreiten.
Das Abfuhrunternehmen teilt Ihnen voraussichtlich innerhalb 3-4 Wochen den Abfuhrtermin schriftlich mit. Die kostenlose Abholung Ihrer angemeldeten Gegenstände erfolgt in der Regel 4-5 Wochen nach Anmeldung bei der angegebenen Anschrift.
Sperrmüll
= sperrige nicht verwertbare Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen, z.B. Matratzen, Couchgarnituren, Skier, Teppiche, Kunststoff-Wäschekörbe.
Nichtsperrige Abfälle und Problemmüll werden nicht abgefahren (Altkleider, Schuhe, Säcke, Blumentöpfe, Spielzeug, Kartons, Verpackungen) *)
Waschbecken, Toilettenschüsseln, Teppichboden, Farbeimer, Glas- und Fensterscheiben, Kfz-Teile, Autoreifen, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lacke, Farben usw. gehören nicht zur kommunalen Entsorgung. *)
Altholz
= zum Altholz gehört unbehandeltes, furniertes oder kunststoffbeschichtetes Holz (Möbelholz) aus dem Innenbereich, z.B. Küchen-, Wohnzimmer-, Kinder- und Schlafzimmermöbel. Übliche Verbindungselemente aus Metall schaden nicht.
Von der Altholzabfuhr sind ausgeschlossen:
Holz aus Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wird nicht abgefahren (Zimmer- und Haustüren, Deckenpaneelen, Bodenverlegeplatten etc.) Holz mit schädlichen Verunreinigungen aus dem Außenbereich wird ebenfalls nicht abgefahren (Fenster, Holzläden, Türen, Jäger- und Scherenzäune, Eisenbahnschwellen, Holzpfähle, Palisaden etc.) Diese Althölzer sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen (sh. gelbe Seiten, Entsorgungsbetriebe). *)
Altmetall
= Haushaltsgegenstände aus Metall, z.B. Liegestuhl, Sonnenschirm ohne Bezug, Fahrräder, Töpfe, Pfannen.
Kfz-Teile und Öltanks werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen. *)
Elektrogeräte
Elektronikschrott
Kühlgeräte
Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik
= PC, Bildschirmgeräte, Drucker, Kopierer, Telefax- und Telefongeräte, Tisch- und Taschenrechner, Uhren.
Haushaltsgroßgeräte
= Kühlgeräte, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Ölradiatoren
Haushaltsgeräte
= z. B. Kaffeemaschinen, Schneid- und Rührgeräte, Mikrowellen, Staubsauger, Elektrowerkzeuge und Elektrorasierer.
Geräte der Unterhaltungselektronik
= Fernsehgeräte, Radiogeräte, Tuner, Verstärker, Plattenspieler, CD-Player, Lautsprecher, Geräte der Bild- und Tonaufzeichnung und –wiedergabe.
Nachtspeicheröfen werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen. *)
*) Sonstige Entsorgung:
Die von der kommunalen Abfuhr ausgeschlossenen Abfälle bitte zur jeweils richtigen Entsorgung und Verwertung geben: gelber Sack / Altglas- und Altkleidercontainer / Kfz-Verwerter / Umladestation Böhringen-Rickelshausen / Problemmüllfahrzeug des Landkreises. Siehe auch gelbe Seiten / Entsorgungsbetriebe, Spezialfirmen.