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Entsorgung von Elektrogeräten

 
 

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen bundesweit alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen durch Privatpersonen ist kostenfrei.

 

Radolfzell gehört zu den Vorreitern: bereits seit 1996 wird Elektroschrott getrennt vom Restmüll eingesammelt. Damit haben die Radolfzellerinnen und Radolfzeller vorbildlich zum Umweltschutz beigetragen!

 

Nun sind die Besitzer von Altgeräten ab dem 24. März 2006 durch Bundesgesetz verpflichtet, die Geräte zu den Sammelstellen zu bringen oder bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand tragen Sie weiterhin dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Die Hersteller müssen ab diesem Zeitpunkt die Verwertungskosten übernehmen. Schon in 2006 konnten deshalb erfreulicherweise  die Benutzungsgebühren für den Restmüllbehälter gesenkt werden.

 

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
 
 

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