Abfallentsorgung in Radolfzell
Sie können die Höhe Ihrer Abfallgebühr selbst mitbestimmen!
Die Müllgebühr wird nach Anzahl, Größe und Abfuhrhäufigkeit der Müllbehälter erhoben.
Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer, gegebenenfalls als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuldner haben nachfolgende Wahlmöglichkeiten:
Für den Behältertausch wird eine Gebühr in Höhe von 21,00 € erhoben.
Wer bezahlt die Rechnung?
Der Abfallgebührenbescheid wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Mehrere Gebührenschuldner, zum Beispiel bei Eigentumswohnungen, haften als Gesamtschuldner. Für die Erhebung der Gebühr kann auf Antrag der Hausverwaltung diese als Gebührenschuldnerin festgelegt werden. Die Übernahme durch die Hausverwaltung kann jederzeit widerrufen werden.
Die dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung in Rechnung gestellten Abfallgebühren können nach dem Wohneigentümergesetz (WEG) auf die Wohneinheiten umgelegt werden.
Die Umlage der Müllgebühren durch den Vermieter ist unter folgender Voraussetzung möglich:
Gemäß §4 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHRG) kann der Vermieter durch einseitige, schriftliche, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Mieter bestimmen, dass die Kosten der Müllabfuhr auf den Mieter umgelegt werden.
Diese Erklärung kann jedoch nur für zukünftige Abrechnungszeiträume abgegeben werden.
Haben Sie Fragen?
Wertstoff- und Abfallentsorgung:
Telefon 07732/81-219
Gebühren bzw. Behälterwahl:
Telefon: 07732/81-206 oder 208
Windel-/Restmüllsäcke können beim Bürgerbüro im Rathaus, bei den Ortsverwaltungen oder beim Fachbereich Finanzen - Steuer- und Abfallwirtschaft - in der Poststraße 5 erworben werden.