direkt zum Inhalt springen

direkt zum Suchfeld springen

> Startseite > Unsere Stadt > Abfallentsorgung
Seite drucken | Kontakt

Hauptnavigation

Hauptnavigation überspringen

Inhalt

 

Abfallentsorgung in Radolfzell

 
 

Sie können die Höhe Ihrer Abfallgebühr selbst mitbestimmen!

 

Die Müllgebühr wird nach Anzahl, Größe und Abfuhrhäufigkeit der Müllbehälter erhoben.

Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer, gegebenenfalls als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuldner haben nachfolgende Wahlmöglichkeiten:

 

  • Sie entscheiden sich, sofern möglich, für einen kleineren Behälter und damit für geringere Gebühren. Die Auswahlmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.

 

  • Änderung der Leerungshäufigkeit des 80-Liter Restmüllbehälters von 2-wöchentlicher Abfuhr auf eine 4-wöchentliche Abfuhr - der Behälter erhält zur Kennung einen roten Deckel.

 

  • Wenn Sie einen Garten haben, können Sie durch Kompostierung auch mit einer kleineren Biotonne auskommen. In seltenen Fällen gelingt eine vollständige Kompostierung, auch von Baum-, Strauch-, Heckenschnitt und problematischen Küchenabfällen.

 

  • Zwei oder mehrere Grundstückseigentümer bilden eine Abfallgemeinschaft. Sie teilen sich einen Bio- und/oder Restmüllbehälter Ihrer Wahl.

 

Für den Behältertausch wird eine Gebühr in Höhe von 21,00 € erhoben.

 
 

Wer bezahlt die Rechnung?

 

Der Abfallgebührenbescheid wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.

 

Mehrere Gebührenschuldner, zum Beispiel bei Eigentumswohnungen, haften als Gesamtschuldner. Für die Erhebung der Gebühr kann auf Antrag der Hausverwaltung diese als Gebührenschuldnerin festgelegt werden. Die Übernahme durch die Hausverwaltung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Die dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung in Rechnung gestellten Abfallgebühren können nach dem Wohneigentümergesetz (WEG) auf die Wohneinheiten umgelegt werden.

 

Die Umlage der Müllgebühren durch den Vermieter ist unter folgender Voraussetzung möglich:

Gemäß §4 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHRG) kann der Vermieter durch einseitige, schriftliche, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Mieter bestimmen, dass die Kosten der Müllabfuhr auf den Mieter umgelegt werden.

Diese Erklärung kann jedoch nur für zukünftige Abrechnungszeiträume abgegeben werden.

 

Darstellung ändern

Schriftgrösse
Darstellung
> farbig > positiv > negativ

Suchfeld

Haben Sie Fragen?

 

Wertstoff- und Abfallentsorgung:

Telefon 07732/81-219

 

Gebühren bzw. Behälterwahl:

Telefon: 07732/81-206 oder 208

 

 

Windel-/Restmüllsäcke können beim Bürgerbüro im Rathaus, bei den Ortsverwaltungen oder beim Fachbereich Finanzen - Steuer- und Abfallwirtschaft - in der Poststraße 5 erworben werden.

 
Sitemap | Impressum
zum Seitenanfang