direkt zum Inhalt springen

direkt zum Suchfeld springen

> Startseite > Tourismus & Kultur > Herzlich Willkommen > Geschichte und Brauchtum
Seite drucken | Kontakt

Hauptnavigation

Hauptnavigation überspringen

Inhalt

 

Markt- und Stadtrechte für Radolfzell

 
 

Im Jahr 1100 ließ der Reichenauer Abt Ulrich von Dapfen mit Zustimmung Heinrichs IV. neben dem Bauern- und Fischerdorf, dem alten reichenauischen Kelhof und neben der Kirche Radolfs, die in der Obhut einer geistlichen Genossenschaft von Chorherren stand und seit langem Ziel von Wallfahrern zu den Radolfzeller Hausherren war, einen von der Kelhofgemeinde getrennten Handelsplatz mit eigenem Recht anlegen. Die Gründung des Reichenauer Marktes Radolfzell auf einem bisher unbebauten Gelände neben einer zunächst noch selbständig weiterbestehenden Hofgemeinde war der erste in Südwestdeutschland nachweisbare Versuch der Schaffung eines eigenen städtischen Grund- und Bodenrechtes überhaupt, der dann in Freiburg/Breisgau 20 Jahre später weiter ausgebildet wurde.

 
 

Das Radolfzeller Marktrecht von 1100 war der erste Anstoß und die Voraussetzung für die Entstehung der Stadt Radolfzell, aber noch nicht die Stadtgründung selbst. Erst die Urkunde des Reichenauer Abtes Albrecht von Ramstein aus dem Jahr 1267 über die Privilegien der Radolfzeller Bürgerschaft bildete den Abschluß des Stadtwerdungsprozesses. Von nun an galten die Rechte und Freiheiten der Bewohner des Marktbezirkes auch für den bisher zum Reichenauer Fronhof gehörenden, inzwischen aber in den befestigten Stadtbereich einbezogenen Teil der Siedlung. Marktbewohner und Angehörige der Reichenauer Hofgemeinde waren nun zu einer Bürgergemeinde verschmolzen. Alles, was Mauer und Graben umschlossen, genoß fortan städtische Freiheiten.

 

An die Spitze der bürgerlichen Verwaltung trat ein aus der Bürgerschaft genommener Stadtammann. Ein Ratsgremium wirkte als satzungsgebende Vertretung der Bürger. Die wesentlichen Merkmale der Stadt, Marktrecht, Befestigung und Selbstverwaltung, waren nun gegeben. Das Marktrecht war Stadtrecht geworden.

 

Die beiden durch die Urkunden von 1100 und von 1267 markierten Ereignisse waren grundlegende Voraussetzungen für die städtische Entwicklung Radolfzells mit einer Langzeitwirkung bis in unsere Tage. Die "Große Kreisstadt Radolfzell" ist nicht denkbar ohne die großzügigen Privilegierungen durch die Reichenauer Äbte und nach 1300 durch die österreichischen Herzöge, die den Reichenauer Klostervorstehern in ihrer Eigenschaft als Radolfzeller Stadtherren nachfolgten. Bald war es der Stadt auch gelungen, ein eigenes Territorium mit mehreren Dörfern und der Burg Hohen-Friedingen zu erwerben.

 
 

Darstellung ändern

Schriftgrösse
Darstellung
> farbig > positiv > negativ

Suchfeld

Sitemap | Impressum
zum Seitenanfang